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Angaben gemäß § 5 TMG
Werbung-leicht-gemacht.de
Michael Reisen
Sofioter Str. 8
99091 Erfurt
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Telefon: 0361 21236802
E-Mail: hallo@werbung-leicht-gemacht.info
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.htm
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
MR Marketingberatung Michael Reisen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption und Gestaltung von Marketingmaßnahmen, Organisation, Planung und Umsetzung von Marketingkonzepten, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung der Marketingmaßnahmen) zwischen dem Kunden und der Marketingagentur: Werbung-leicht-gemacht, Inhaber Michael Reisen, Sofioterstraße 8, 99091 Erfurt, (nachfolgend Werbung-leicht-gemacht genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
(3) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Werbung-leicht-gemacht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Definitionen
(1) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Werbung-leicht-gemacht in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Werbung-leicht-gemacht, in dem die Leistungen und der zu zahlende Betrag festgehalten werden. Die Angebote der Werbung-leicht-gemacht sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Werbung-leicht-gemacht mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2)Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Werbung-leicht-gemacht kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Werbung-leicht-gemacht zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Werbung-leicht-gemacht nicht binnen 2 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Werbung-leicht-gemacht ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Werbung-leicht-gemacht erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(4) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4 Leistungsumfang Marketing
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Werbung-leicht-gemacht dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Werbung-leicht-gemacht ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Marketingkonzepts in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(3) Soweit die Werbung-leicht-gemacht Verträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Marketingmaßnahmen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere den Abschluss von Verträgen mit Grafikern, Webdesignern und Künstlern.
(4) Soweit die Werbung-leicht-gemachtentgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.
(5) Dem Auftraggeber werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten, Vertragsverhandlungen oder der Erbringung der vertraglichen Leistung von Werbung-leicht-gemachtübergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von der Werbung-leicht-gemacht. Ohne gesonderte Vereinbarung ist MR Marketingberatung nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

§ 5 Pflichten des Kunden, Mitwirkung
(1) Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche für die Auftragsdurchführung betreffende Fragen abstimmen. Sollte durch Urlaub, Krankheit etc. ein Ansprechpartner ausfallen, sind Ersatzansprechpartner zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
(2) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
(3) Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird die Werbung-leicht-gemacht dem Kunden Bestätigung erstellen und zu kommen lassen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
(4) Der Kunde hat der Werbung-leicht-gemacht alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der MR Marketingberatung.

§ 6 Zahlung, Verzug
(1) Alle im Auftrag aufgeführten Preise beinhalten jeweils die gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
(2)Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung und ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung vom Kunden zu begleichen.
(3) Die Werbung-leicht-gemacht ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
(4) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Werbung-leicht-gemacht das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

§ 7 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
(1) Erhält die Werbung-leicht-gemacht nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Werbung-leicht-gemacht, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Werbung-leicht-gemacht. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
(2) Alle Leistungen der Werbung-leicht-gemacht (z.B. Marketingkonzepte, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Werbung-leicht-gemacht. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des im Auftrag genannten Preises nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Werbung-leicht-gemacht darf der Kunde die Leistungen der Werbung-leicht-gemacht nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Werbung-leicht-gemacht durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Werbung-leicht-gemacht und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen der Werbung-leicht-gemacht, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Werbung-leicht-gemacht erforderlich. Dafür steht der Werbung-leicht-gemacht und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen bei Visitenkarten) oder Mehrfachnutzungen von Marketing-Konzepten sind Zahlungspflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Werbung-leicht-gemacht. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbung-leicht-gemacht. Über den Umfang der Nutzung steht der Werbung-leicht-gemacht ein Auskunftsanspruch zu.
(5) Die der Werbung-leicht-gemacht überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Von der Werbung-leicht-gemacht wird nicht überprüft, ob der Kunde berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen.
(6) Werbung-leicht-gemacht versichert, die von ihr erstellten Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung von Rechten Dritter erstellt zu haben, also ohne in unzulässiger Weise das geistige Eigentum Dritter zu nutzen bzw. Wettbewerbsrechtswidrige Handlungen zu begehen. Eine entsprechende Gewährleistung übernimmt Werbung-leicht-gemacht hierfür nicht, insbesondere ist sie nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch überprüfen zu lassen.
(7)Das Eigentum an der gelieferten Ware und Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Werbung-leicht-gemacht vorbehalten.
(8) Werbung-leicht-gemacht hat das Recht, alle von ihr entworfenen Produkte, insbesondere Websites, Onlineshops und alle weiteren Onlineprodukte und -lösungen, sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma in angemessener Rahmen zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den oben genannten Angaben zu versehen.

§ 8 Farben und Bildmuster/Abbildungen
(1)Die Werbung-leicht-gemacht weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner u. a.) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Kunde bestätigt der Werbung-leicht-gemacht diese Kenntnis. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bestellen.

§ 9 Kündigung
(1) Kündigungen und/oder Stornierungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Kündigungen mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt des jeweiligen Auftrages berechtigen die Werbung-leicht-gemacht, die bis zur Beendigung des Auftrags, ohne die Kündigung fällig gewordene Vergütung und die entsprechenden Stornokosten der Vermarkter abzurechnen.
(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verletzt er nachhaltig wesentliche Bestimmungen des Vertrages, ist die Werbung-leicht-gemacht berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Das gleiche Recht steht der Werbung-leicht-gemacht zu, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nachhaltig verschlechtern oder wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

§10 GEHEIMHALTUNG
(1) Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet. Soweit sie Dritte zur Erfüllung der Aufgaben heranziehen, verpflichten sich diese zu gleicher Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

§ 11 Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Die Werbung-leicht-gemacht verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Werbung-leicht-gemacht] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Werbung-leicht-gemacht der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Auftragssumme beschränkt ist.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werbung-leicht-gemacht beruhen.
(4) Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Ist die Nachfrist erfolglos abgelaufen, schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, verweigert Werbung-leicht-gemacht die Nacherfüllung, oder ist die Nacherfüllung für eine der Parteien unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten, nach Maßgabe des § 9 Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Erstattung seiner vergeblichen Aufwendungen geltend zu machen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Kunde kann daneben ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn Werbung-leicht-gemacht die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht mangelfrei leistet und der Kunde im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
(5) Jegliche Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber Korrekturen ohne Einschaltung von Werbung-leicht-gemacht selbst durchführt.

§ 12 Haftungsausschluss
(1) Der Verkäufer haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Werbung-leicht-gemacht nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag der Vertragssumme nicht überschreitet.
(4) Soweit der Werbung-leicht-gemacht im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Werbung-leicht-gemacht derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Werbung-leicht-gemacht keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 13 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Werbung-leicht-gemacht auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Werbung-leicht-gemacht selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Werbung-leicht-gemacht an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Werbung-leicht-gemacht ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 14 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Werbung-leicht-gemacht und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Erfurt soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.


(Stand: 10.02.2022)